Wir Bewegen! - gemeinsam mit über 150 Übungsleiter*innen, in mehr
als 300 Kursen, über 10.000 Teilnehmer*innen. Mit rund
60 Sportarten spiegelt das vielfältige Programm die unterschiedlichen
Sportinteressen und -wünsche unserer Zielgruppe wider. So bietet es zahlreiche
Möglichkeiten, aktiv der Kopflastigkeit des Studien- und Arbeitsalltags
entgegenzuwirken.
Das breite Spektrum
beinhaltet verschiedene Ballsportarten, Kampfsport, Tanzkurse sowie Fitness-
und Gesundheitsangebote. Neben traditionellen
Sportarten, wie Fußball, Gerätturnen und Volleyball, sind Trendsportarten, wie
zum Beispiel Zumba, Bootcamp oder Vertikaltuch-Akrobatik ebenso im Angebot wie
weniger bekannte Sportarten, wie beispielsweise Kung Fu.
Des Weiteren organisiert
der Hochschulsport Veranstaltungen mit primärem Sport- und Bewegungsbezug, die
neben der sportlichen Aktivität die soziale Interaktion fördern. Wir
unterstützen die Willkommens- und Integrationskultur der GU und schaffen Räume
für Bewegung und Begegnung. Hierzu gehören Turniere und
Wettkampfveranstaltungen ebenso wie Sportexkursionen, bei denen neben dem
sportlichen Kern auch das Rahmenprogramm nicht zu kurz kommt.
Ein besonderes Augenmerk
widmen wir der Gesundheit. Hier leistet der Hochschulsport einen Beitrag zum
sozialen, psychischen und physischen Wohlbefinden der GU-Angehörigen und
unterstützt die Erhaltung und/oder die Verbesserung des Gesundheitszustands.
Der Hochschulsport ermöglicht den Erwerb von Schlüsselkompetenzen im Bereich
Gesundheit und folgt in diesem Zusammenhang dem Bildungsauftrag der Hochschule.
Einbettung in der Goethe-Universität
Der Hochschulsport gehört
seit April 2014 dem Fachbereich 05 an. Der Fachbereich besteht aus dem Institut
für Psychologie am Standort Campus Westend sowie dem Institut für
Sportwissenschaften und dem Hochschulsport am Campus Ginnheim.
Beirat Hochschulsport
Der Beirat ist als Rat gebendes Gremium zu Belangen des Hochschulsports eingerichtet und erhält jährlich einen
Bericht der Leitung des Hochschulsports. Der Beirat hat jedoch keine Entscheidungsgewalt
gegenüber der Leitung des Hochschulsports. Die*der Mitarbeiter*in und die*der
Studierende des Beirats sollen aktive Nutzer*innen des Hochschulsports sein.
Der Beirat soll sich z.B. mit der Ausrichtung des Hochschulsports, den
Personalfragen, dem Finanzierungsplan, dem Jahreshaushalt und dem Jahresbericht
befassen. Der Beirat tagt mindestens einmal pro
Semester auf Ladung der*des Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Es
gibt eine zweiwöchige Ladungsfrist.
Gesetzliche Grundlage für den Hochschulsport
Der Hochschulsport ist im Bundes- und Landesgesetz verankert.
Im Hochschulrahmengesetz heißt es: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern in ihrem Bereich den Sport“ (Hochschulrahmengesetz §2, Abs. 4, 12.04.2007).
Im Hessischen Hochschulgesetz heißt es: „Die Hochschulen erleichtern für ihre Mitglieder die Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie wirken darauf hin, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und sie Angebote der Hochschulen barrierefrei in Anspruch nehmen können. Sie fördern die sportlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder“ (Hessisches Hochschulgesetz §3, Abs. 4, 14.12.2009).
© Foto: Der Brecher